AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Tanja Splieth | pionetic.
§1 Allgemeines
1.1 Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von pionetic., Inhaberin: Tanja Splieth, Am Pionierhafen 1, 24837 Schleswig (nachfolgend „pionetic.“) für alle Geschäftsbeziehungen zwischen pionetic. und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“), insbesondere zur Personalvermittlung und zu allen übrigen angebotenen Dienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, pionetic. stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vermittlungstätigkeit
2.1 pionetic. unterstützt den Kunden bei der Suche nach geeignetem Personal entsprechend des vom Kunden vorgegebenen Anforderungsprofils bzw. der Stellenbeschreibung.
2.2 pionetic. übernimmt alle zur Suche nach einem geeigneten Kandidaten notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Schaltung von Inseraten und die Führung von Gesprächen. Der Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegen im Ermessen von pionetic.
2.3 pionetic. ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu Zeugnissen oder anderen Angaben der Kandidaten anzustellen.
2.4 Vereinbaren die Parteien, dass pionetic. kostenpflichtige Stellenanzeigen in ausgewählten Medien schaltet, trägt der Kunde die Kosten. pionetic. entwirft die Anzeigen und schaltet diese nach vorheriger Freigabe des Kostenvoranschlags durch den Kunden.
2.5 pionetic. bietet darüber hinaus Beratungsdienstleistungen an, insbesondere zu Fragestellungen rund um die Einwanderung von ausländischen Fachkräften (Drittländer) nach Deutschland. Diese Beratungen umfassen Hilfestellungen im Umgang mit behördlichen Anforderungen sowie zur Auslegung und Anwendung der relevanten Vorschriften. Die Beratungsleistungen werden als 1:1 Beratungen oder Workshops erbracht.
§3 Vermittlungshonorar
3.1 Das Vermittlungshonorar beträgt 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten, einschließlich aller Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantieme, Provisionen und sonstige Sonderzahlungen.
3.2 Für die Vermittlung von Führungskräften mit einem Jahresgehalt von mehr als 100.000 € beträgt das Vermittlungshonorar 32 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten.
3.3 Die Zahlung des Vermittlungshonorars erfolgt in drei Teilen:
- Das erste Drittel wird bei Auftragserteilung und Beginn der Vermittlungstätigkeit fällig. Diese Zahlung ist nicht erstattungsfähig, da sie für die Beauftragung und den Start der Arbeiten dient.
- Das zweite Drittel wird bei der Präsentation der Kandidatenprofile durch pionetic. fällig. Diese Zahlung ist ebenfalls nicht erstattungsfähig, da sie für die Erfüllung dieser Teilleistung erfolgt.
- Das letzte Drittel wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einem durch pionetic. vorgeschlagenen Kandidaten zustande kommt. Diese Teilzahlung ist nicht erstattungsfähig.
3.4 Wird nach Vorlage des Kandidatenprofils zwischen dem von pionetic. vorgestellten Kandidaten und dem Kunden ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen, gilt dies als durch die Tätigkeit von pionetic. initiiert und das Vermittlungshonorar ist fällig.
3.5 Die Vermittlung gilt als zustande gekommen, wenn der Vertragsabschluss zwischen Kunde und Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorschlag des Kandidaten durch pionetic. erfolgt.
3.6 Wird ein Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch pionetic. vorgeschlagenen Bewerber zustande, so berührt dies den Honoraranspruch von pionetic. nicht.
3.7 Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Kandidaten aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von pionetic. erhalten hat und entgegen §6 dieser AGB weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.
3.8 Auslagen der Kandidaten für Vorstellungsgespräche beim Kunden sind dem Kandidaten direkt vom Kunden zu erstatten. 3.9 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§4 Beratungsdienstleistungen und Workshops
4.1 pionetic. bietet Beratungsdienstleistungen in Form von 1:1-Beratungen sowie Workshops für Unternehmen an. Diese Dienstleistungen beinhalten:
-1:1 Beratungen für Ansprechpartner*innen von Unternehmen zu Fragen der Einwanderung von ausländischen Fachkräften, entweder remote oder vor Ort.
-Teamschulungen/Workshops zur Schulung von Personalabteilungen und anderen relevanten Teams, um Unternehmen bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland zu unterstützen. 4.2 Die Vergütung für Einzelberatungen und Workshops erfolgt auf Basis von Festpreisen, die im jeweiligen Angebot oder Vertrag schriftlich festgelegt werden.
4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen, sofern die jeweilige Leistung von pionetic. erbracht wurde.
§5 Haftung
5.1 pionetic. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.2 In allen anderen Fällen haftet pionetic. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens
5.3 pionetic. übernimmt keine Haftung dafür, dass der vermittelte Kandidat seine Tätigkeit im Unternehmen aufnimmt oder diese während der Probezeit fortführt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
5.4 Sollte pionetic. aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde pionetic. von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.
5.5 pionetic übernimmt keine Haftung dafür, dass die Einwanderung und Einstellung eines ausländischen Kandidaten erfolgreich abgeschlossen wird. Die Verantwortung für die endgültigen Entscheidungen liegt bei den Behörden. Ebenso übernimmt pionetic. keine Haftung für Änderungen von Einreise-, Einwanderungs- oder behördlichen Bestimmungen, die nach der Beratung eintreten und die die Einstellungsentscheidung des Unternehmens oder die Einreise des Kandidaten betreffen.
§6 Vorbewerbung
6.1 Hat sich ein durch pionetic. vorgestellter Kandidat bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, pionetic. hierüber innerhalb von 3 Werktagen zu informieren.
6.2 Informiert der Kunde pionetic. nicht innerhalb dieser Frist, haftet der Kunde für den Schaden, der durch die weitere Tätigkeit von pionetic. für diesen Kandidaten entsteht.
§7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von pionetic. vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung schriftlich an pionetic. zu melden (Kopie des Arbeitsvertrages) und alle für die Berechnung des Vermittlungshonorars relevanten Vergütungsbestandteile, die unter §3 genannt wurden, mitzuteilen.
§8 Datenschutz und Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
8.2 pionetic erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie der Kandidaten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Erfüllung und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, sowie zur Erfüllung der berechtigten Interessen des Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
8.3 Die personenbezogenen Daten der Kandidaten werden, nach vorheriger Einwilligung, außerdem für den Zweck verwendet, Initiativprofile an potenzielle Kunden zu versenden, um passende Stellen zu vermitteln und neue Kundenbeziehungen aufzubauen. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
8.4 Für die Nutzung personenbezogener Daten der Kandidaten und Kunden zu Werbe- und Marketingzwecken, wie z.B. das Versenden von Newslettern und Marketing-E-Mails, holt pionetic. zuvor eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ein. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, z.B. durch eine E-Mail an hello@pionetic.io oder durch den Abmeldelink in einem Newsletter.
8.5 Personen, deren Daten zu Initiativ- oder Werbezwecken verwendet werden, haben das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken gemäß Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung.
8.6. Der Kunde verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die ihm von pionetic. übermittelt werden, ausschließlich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
§9 Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlung ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
9.2 Bewerber und andere bei Vorstellungsgesprächen präsentierte Personen sind nicht berechtigt, Honorar oder Geldleistungen entgegenzunehmen, die pionetic. durch die Auftragsabwicklung zustehen.
§10 Kündigung des Vermittlungsvertrages
10.1 Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
10.2 Kommt nach Kündigung des Vertrages ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einem von pionetic. vorgeschlagenen Kandidaten zustande, bleibt der Honoraranspruch von pionetic. unberührt.
10.3 Bis zur Kündigung entstandene Kosten, insbesondere für vereinbarte und erbrachte Leistungen, sind von dem Kunden zu erstatten.
10.4 Bei Kündigung eines Beratungsvertrags durch den Kunden ist pionetic. von jeglicher Haftung für Änderungen in den Einreise- oder Einwanderungsbestimmungen freigestellt, die nach der Kündigung eintreten.
§11 Gewährleistung
11.1 pionetic. übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der vermittelte Kandidat die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt.
11.2 Sollte der Kandidat innerhalb der Probezeit aus dem Unternehmen des Kunden ausscheiden, wird pionetic. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht sein, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für diese erneute Vermittlung berechnet pionetic. 50 % des ursprünglichen Honorars. Eine Erstattung des ursprünglichen Honorars ist ausgeschlossen.
§12 Rahmenverträge
12.1 Rahmenverträge haben eine Laufzeit von maximal 12 Monaten und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wird der Rahmenvertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
12.2 Einzelverträge enden automatisch mit der erfolgreichen Vermittlung eines Kandidaten oder der Durchführung eines Workshops bzw. Vortrags.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§14 Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schleswig. Es gilt deutsches Recht.
Datum: 20.01.2025